Keine Kostensorgen
So sichern Sie die
Pflege Ihres Kindes

Pflege für Ihr Kind ohne finanzielle Hürden – Wir beraten Sie gern.

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Finanzielle Sicherheit für Familien
Kinderintensivpflege erklärt

Eltern müssen sich keine Sorgen machen: Die Versorgung intensivpflegebedürftiger Kinder wird in Deutschland von Kranken- und Pflegekassen getragen.

Wir von Linikids kümmern uns um die Abrechnung mit den Kostenträgern, damit Sie sich vollständig auf Ihr Kind konzentrieren können. Natürlich unterstützen wir auch bei der Beantragung von Leistungen.

Welche Kassen tragen welche Kosten?

Die ambulante Intensivpflege teilt sich in zwei Leistungsbereiche auf:

  • Medizinische Behandlungspflege: Dazu gehören alle ärztlich verordneten Maßnahmen wie Beatmung, Medikamentenverabreichung, künstliche Ernährung oder das Wechseln von Verbänden. Diese medizinischen Leistungen werden von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen.
  • Grund- und Alltagsversorgung: Tätigkeiten wie Körperpflege, Unterstützung beim Essen oder beim An- und Ausziehen fallen unter die Grundpflege. Für diese Alltagshilfe ist die Pflegeversicherung zuständig.

Kommt es bei einer dauerhaften Intensivbetreuung zu Überschneidungen, beteiligt sich die Pflegekasse zu einem vorab festgelegten Anteil an den Kosten. In der Regel ist dies nur ein minimaler Anteil, sodass das Pflegegeld zu einem Großteil weiter ausgezahlt wird.

Pflegegrad als Voraussetzung für Leistungen

Um finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, wird ein Pflegegrad benötigt. Hierfür begutachtet der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), wie viel Unterstützung das Kind im Alltag benötigt. Mit Einstufung in einen Pflegegrad erhält das Kind bzw. die Familie Anspruch auf Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen z. B. Hilfe bei der Hauswirtschaft. Übernehmen Eltern die gesamte Grundpflege selbst, erhalten die Familien das komplette Pflegegeld. Übernehmen Teile der Grundpflege die Pflegekräfte, wird das Pflegegeld prozentual gekürzt.

Ärztliche Verordnung und Beantragung

Damit die Krankenkasse die medizinische Versorgung finanziert, ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Darin legt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt gemeinsam mit Ihnen fest, welche Maßnahmen erforderlich sind und wie viele Stunden täglich betreut werden muss. Nach Unterschrift der Eltern auf der Verordnung und Weitergabe an Linikids, wird die Verordnung an die zuständige Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht. Bei Unklarheiten bezüglich der Verordnung oder der erforderlichen Unterlagen stehen wir jederzeit gerne beratend zur Seite.

Martina Gathen
Geschäftsführerin

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